Neue Datenschutzgrundverordnung – was ist zu tun?
Krankenhäuser, Kliniken, Mediziner, Zahnärzte und andere Anbieter medizinischer oder pflegerischer Leistungen müssen bei der Umsetzung der Vorgaben aus der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besonders achtsam sein, denn die neue Rechtslage bringt im Vergleich zum bestehenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) viele Detailänderungen mit sich. Eine juristische Beratung/Begleitung ist hierbei nicht nur ratsam, sondern geradezu Pflicht! Zudem drängt die Zeit: am 25.05.2018 ist die neue DSGVO direkt anwendbar. Bei Verstößen gegen die neue Fassung des BDSG drohen Abmahnungen und empfindliche Strafen in Form von hohen Bußgeldern.
Selbstverständlich erstreckt sich die DSGVO für alle Gesundheitsdienstleister besonders auf Daten, die über das Internet bzw. das Intranet erfasst, gespeichert und ausgewertet werden. Als datenschutzsensibles Unternehmen ist es Pflicht, alle Besucher, Patienten, sowie Mitarbeiter/Angestellte, ausführlich über die die neue DSGVO, insbesondere über die Beachtung und konsequente Umsetzung dieser, zu informieren. Dies sollte online (extern wie intern!) über verschiedene Wege – beispielsweise via Homepage, Social Media, eMail, Newsletter etc. – geschehen. Darüberhinaus muss eine schriftliche Information auch in gedruckter Form (z.B. Flyer, Folder, Broschüre) für Besucher und Patienten bereitgehalten werden. Die Mitarbeiter/Angestellte des Unternehmens wiederum müssen aktiv (Anschreiben) informiert werden. Zusätzlich sollte eine Informationsschrift passiv bereitgehalten werden.
Informieren Sie Ihre Patienten und Mitarbeiter/Angestellten über die DSGVO!
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Text: © Hans-Christian Wichert
Hinweis: Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Die im Rahmen dieses Internetauftritts zur Verfügung gestellten Informationen werden nach Möglichkeit vollständig und aktuell gehalten. Ich übernehme jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Lassen Sie sich zu dem Thema DSGVO (2018) bitte juristisch beraten!