Telemedizin: Gedanken zur Fernbehandlung per Internet [2]


Entgrenzung und Globalisierung

Als ich vor vielen Jahren für die Moerser Agentur Berns, ihrerseits ein Pionier im Bereich der Dentalwerbung, tätig war, gehörten auch besorgte Zahntechniker zur erlauchten Kundschaft. Altgediente Laborinhaber, die dekadenlang ihre Monolpolstellung als meisterlicher Zulieferer von Zahnersatz Made in Germany in vollen Zügen genossen hatten, nun aber – plötzlich? – um ihre Existenz bangten: „Manilakronen: Deutsche Zahntechniker fürchten um ihr Geschäft“ titelten damals die Fachjournale. Zur gleichen Zeit erschütterte der Globudent-Skandal den deutschen Dentalmarkt. Händerringend suchte man nach kommunikativen Wegen, um die Reputation der hiesigen Meisterlabore zu richten. Der damalige VDZI-Präsident Lutz Wolf bat zur Audienz nach Osnabrück, um die Problematik auf Verbandsebene zu erläutern. Ebenso versuchten einzelne Laborinhaber mittels direkter Ansprache ihrer Klientel, das Vertrauen der lokalen Zahnärzteschaft wieder zu stärken. Das Credo: „Zahntechnik muss aus Deutschland kommen!“

Globalisierung des Medizinmarktes

Doch abseits der strafrechtlichen Verfolgung unlauterer Abrechnungspraktiken, weiter verschärfter Abrechnungsregeln der GKV und Versuchen, dem Import von Zahnprothetik mittels Protektionismus einen Riegel vorzuschieben, war alles Bemühen der Politik hilflos gegen die fortschreitende Globalisierung des Dentalmarktes. Heute, im Jahre 2018, ist es Gang und Gebe, Patienten alternativ auch im Ausland gefertigten Zahnersatz („Unter Leitung eines deutschen Zahntechnikermeisters“) anzubieten. Trotzallem braucht sich die deutsche Zahnärzteschaft/Zahntechnikerbranche auch längerfristig kaum vor einem Weltmarkt ohne Grenzen fürchten. Auch wenn der „Implanattourismus“ nach wie vor „boomt“ (in Wirklichkeit ist es nur ein kleiner Anteil der Implantatpatienten), sind die Kerngewerke der Dentalbranche immun gegen Globalismus und Automatisierung. Zahnmedizinische Diagnostik, Behandlung und die angeschlossene Versorgung mit individuell eingepasstem Zahnersatz wird auf lange Sicht immer in Händen der Zahnmediziner bleiben. Solange es keine „Röntgen-App“ für Smartphones gibt, oder man sich zur Wurzelbehandlung nach Kapstadt teleportieren lassen kann, wird der Patient den ihm vertrauten Zahnarzt vor Ort aufsuchen. Die in dieser Beitragsreihe thematisierte Telemedizin stellt demnach keine akute Gefahr für Zahnärzte dar. Sie könnte allenfalls in der Vor- und Nachsorge, beispielsweise bei der Verschreibung von Antibiotikaprophylaxen oder Schmerzmitteln, eine Rolle spielen. Diagnose, Behandlung und Versorgung mit Zahnersatz sind nicht durch medientechnische Hilfsmittel aus der Ferne durchführbar. Eine Dentalkrone ist naturgemäß eben keine größentechnisch standardisierbare Hüftprothese, selbst wenn die Herstellung wie oben beschrieben im Ausland stattfinden mag, und das Grundmaterial kostengünstig auf dem Weltmarkt eingekauft wird. Die vielfältigen Parameter (gemäß Abdruck), wie eine Krone individuell zu fertigen ist, gibt in Zukunft weiterhin der Zahnarzt/Zahntechniker vor.

In der Allgemeinmedizin und ihren Fachbereichen hingegen gelten andere Vorzeichen. Selbstverständlich sind auch hier diagnostische Methoden, spezielle Therapien und vorallem sämtliche chirurgische Eingriffe nicht durch eine Telemedizin durchführbar. Doch im Bereich der Fernberatung („Online-Sprechstunde“) sowie der medikamentösen, kurz- oder langfristigen Symptombekämpfung, gibt es durchaus Spielraum. Ein Zukunftsmarkt, der im Moment heiß umkämpft ist.

Telemedizin als Chance, nicht als Konkurrenz begreifen

2010 rumorte es in den berufsrechtlichen Gremien der deutschen Medizin gewaltig. In London hatte David Meinertz, delikaterweise Sohn des Vorsitzenden der Deutschen Herzstiftung, mit Kollegen eine Online-Praxis eröffent, die auch in Deutschland telemedizinische Dienste anbot. Da die technischen Möglichkeiten, diese Angebote redundant und mit großen Reichweiten anzubieten, durch die weite Verbreitung von Smartphones, Tablets, Laptops und dazugehörigen Kommunikationsprogrammen (z.B. Skype®) mittlerweile gut genug waren, um mit der analogen Ärzteschaft in Konkurrenz treten zu können, sah sich die Politik gezwungen einzugreifen: Das berufsrechtliche Fernbehandlungsverbot wurde stickum um das Fernverschreibungsverbot ergänzt, d.h. verschreibungspflichtige Medikamente erhält ein Patient nur noch, wenn er vorher persönlich beim Arzt war. Die Blockadepolitik stieß allerlings auf wenig Gegenliebe. Sie wurde selbst unter Medizinern als rückständig und borniert betrachtet. Die virtuelle Praxis „Dr. Ed“ selbst spricht auf ihrer Homepage in diesem Zusammenhang gar vom „Entwicklungsland Deutschland“. In der Tat sind andere Länder beim Thema eHealth wesentlich fortschrittlicher. Auch Patienten wünschen sich die Möglichkeit, telefonisch oder online mit einem Arzt in Kontakt treten zu können, damit relativ eindeutige Krankheitssymptome medikamentös behandelt werden können – dies ergab eine Bevölkerungsumfrage der Bertelsmann Stiftung im Jahre 2016. Aus Sicht der Verbraucher würden besonders Fernverschreibungen als Folgerezept Sinn machen. Zumindestens reagierte die Politik in punkto Fernkontakten sowie Fernkonsilen schnell und trat zur Kehrtwende an: 2017 wurde die „Online-Sprechstunde“ erstmals als Abrechnungsposition der GKV zugelassen. Der derzeitige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) tritt öffentlich für eine Lockerung der berufrechtlichen Hürden bei der Telemedizin ein, jedoch wird mit dem bestehenden Fernverschreibungsverbot und dem strikten Werbeverbot für medizinische Online-Angebote noch immer ein zukunftsorientierte Medizinpolitik verhindert. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik sich – auch angesichts bekannter Versorgungsengpässe bei der medizinischen Versorgung in ländlichen Gebieten – bald dazu durchringt, die Weichen für morgen zu stellen. Sonst werden die zukünftigen, technik-affinen Patienten auf ausländische Angebote zurückgreifen – Leistungen, die sich der qualitativen und ethische Kontrolle deutscher Behörden entziehen. Das kann so nicht gewollt sein.

Digitale Entgrenzung

Im Internet sind landeseigene Gesetze nur schwer durchsetzbar, da der traffic grenzübergreifend weitgehend unreguliert ist. Im Bereich der Telemedizin verhindern Verbote der Fernbehandlung und Fernverschreibung im Endeffekt nur, dass in Deutschland diesbezüglich ausreichend investiert wird. Die virtuellen Medizinangebote weichen in europäische Nachbarländer aus, in denen das Berufsrecht z.T. deutlich liberaler gestaltet ist. Die Nutzung solcher Onlineangebote durch Bundesbürger lässt sich nicht verhindern, einerseits widerspräche eine Sperrung entsprechender Inhalte dem freiheitlichen Charakter des World Wide Web und käme einer Vorzensur nahe, andererseits wäre dies nicht mit dem EU-weit verbrieften Recht zur europaweit freien Arztwahl zu vereinbaren. Dementsprechend gibt es inzwischen eine Vielzahl von deutschsprachigen Praxisportalen im Ausland. Die virtuellen Onlinepraxen arbeiten mit Versandapotheken im EU-Ausland zusammen, wodurch das deutsche Fernverschreibungsverbot umgangen wird.

Zukünftige Aufgaben

Die Grenzenlosigkeit des Internets bietet gerade im Bereich der Telemedizin viele Chancen, die auch in Deutschland genutzt werden müssen. Allerdings birgt sie auch Gefahren, solange wir dem demografisch bedingt wachsenden Bedarf an medizinischer Versorgung bei gleichbleibendem oder sogar schwindenem Angebot, insbesonders im ländlichem Raum, nur mit nationalem Protektionismus begegnen wollen. Ausländische Medizinangebote unterliegen keinerlei Kontrolle durch deutsche Instanzen und lassen sich nur schwer zertifizieren. In Hinblick auf unzählige relevante Problemthemen wie mögliche Fehldiagnosen, Datenschutz, Abrechnung, Rechtssicherheit, Ethik usw. besteht dringender Handlungsbedarf. Mit diesen Themen werde ich mich in Teil [3] befassen.


Bitte lesen Sie zu diesem Thema auch meine weiteren Beiträge.

[1] Automatisierung durch Künstliche Intelligenz
[3] Aufgaben für die Zukunft


Sind Sie für das Zeitalter der Telemedizin gerüstet?
Schreiben Sie mir →


Text: © Hans-Christian Wichert

Titelbild: © fotolia.com | Datei: #143289951 | Urheber: peart

△